Der nördliche Flügel des Kreuzganges, der einzige erhaltene Kreuzgangflügel des Klosters Marienfeld, ist in den letzten Jahren zu einem gottesdienstlichen Raum geworden, in dem das Stundengebet, die Tauffeiern und vor allen Dingen die werktägliche Eucharistiefeiern abgehalten werden. Das legte die Errichtung eines feststehenden Altares nahe.

 

Mit dem Entwurf fing es an.

Auf einem Fundament aus zwölf Steinquadern aus Anröchter Dolomit soll ein Altarblock aus Natursteinen aufgemauert werden, auf dem dann eine Steinplatte aus dem selben Material wie das Fundament aufliegt. Diese Platte soll ein in den schon vorhandenen Holzaltar gesägtes Rechteck ausfüllen, so dass Holz und Stein bündig abschließen. Die Eucharistie wird dann also auf dem neuen Steinaltar gefeiert werden.

 

Die Liturgische Richtlinien gehören dazu!
Gemäß den »Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen«, einer Handreichung der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz vom 25. Oktober 1988, gilt unter der Nr. 5.2. (S. 24) folgendes:
a) »Die Grundgestalt eines Altares [ist] der Tisch. Daher unterscheiden die Dokumente zwischen der Tischplatte (mensa) und den stützenden Elementen (stipes, basis)«.
b) »Der Altar soll freistehend und umschreitbar sein, so dass der Priester in der Eucharistiefeier an ihm dem Volk zugewandt stehen kann … In jedem Fall soll der Altar gleichsam den Mittelpunkt des gottesdienstlichen Raumes bilden, der die Aufmerksamkeit der versammelten Gemeinde von selbst auf sich zieht«.

c) »Der Altar kann feststehend oder tragbar sein, doch wird für den Kirchenraum ein feststehender Altar empfohlen«.
d) »Die Altarplatte soll aus einem Stück bestehen und unbeschädigt sein … Die Tischplatte eines feststehenden Altares soll nach altem kirchlichem Brauch aus Naturstein bestehen«.

Theologische und ästhetische Grundsätze des Altarentwurfs gibt es auch noch
a) Das Eucharistie ist die Gedächtnisfeier des letzten Abendmahles. Zugleich ist sie die Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers Christi. Deshalb sollen beide Dimensionen sichtbar werden: Das Mahl durch die Verwendung bzw. Integration des bisherigen Holztischaltars, das Opfer durch das Element des feststehenden Steinblocks.
b) Theologisches Bauprinzip des Steinaltars ist: »Ihr seid auf das Fundament der Apostel … gebaut; der Schlussstein ist Christus Jesus selbst« (Eph 2, 20). Im letzten Buch des Neuen Testamentes heißt es: »Die Mauer der Stadt hat zwölf Grundsteine; auf ihnen stehen die zwölf Namen der zwölf Apostel des Lammes« (Offb 21, 14). Deshalb bilden 12 Steinquader das Fundament des Altares. Die Altarplatte symbolisiert Christus, der der Schlussstein ist. Die auf das Fundament aufgemauerten Natursteine, die von verschiedenen Menschen gespendet wurden und aus allen Kontinenten stammen, stehen zeichenhaft sowohl für die konkrete Gemeinde vor Ort als auch für die weltweite Kirche.
c) Das Material der Altarbasis und der Altarplatte ist Anröchter Dolomit, aus dem auch der Steinsims unter der Kreuzigungsgruppe an der westlichen Stirnseite des Kreuzgangs gearbeitet ist. Zugleich ist die Verwendung dieses Materials eine Konturierung des Altars gegenüber dem aus Osningstein bestehenden Boden. Der Altar wird so als zentrales Element hervorgehoben; er fügt sich durch die »Zitation« des Materials und durch den verwendeten Naturstein aber auch in den künstlerischen Gesamtzusammenhang des Kreuzgangs ein.
d) Dieser Entwurf ist mit der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 35 Denkmalschutz und Denkmalförderung, abgestimmt; die zuständige Stelle hat gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz des Landes NW die notwendige Genehmigung erteilt.

4. Reliquien der hll. Crispinus und Crispinianus und der hll. Kosmas und Damian
Schon unter Abt Winrich (1219 – 1226), dem 6. Abt von Marienfeld, kamen zahlreiche Reliquien nach Marienfeld. Sie wurden auf dem Hochaltar, in den Seitenaltären und im großen Lettnerkreuz aufbewahrt. Im Jahre 1715 beschrieb der Marienfelder Mönch P. Hermann Hartmann im Anhang zu der von ihm herausgegebenen Klosterchronik die »Antiquitates et inscriptiones Campi Sanctae Mariae«; er führt darin eine Liste aller im Kloster aufbewahrten und verehrten Reliquien auf, u.a. »von den Zähnen und Kinnbacken der heiligen Crispinus und Crispinianus … ferner Reliquien der heiligen Cosmas und Damian« (Chroniken und Dokumente zur Geschichte der Zisterzienserabtei Marienfeld 1185 – 1803, Marinfeld 1998, S. 166). Bei der Aufhebung des Klosters 1803 versteckten die Mönche wohl eine große Menge der Reliquien im Drehtabernakel des sogenannten Ordensaltars, wo sie erst Ende des 20. Jahrhunderts wiederentdeckt wurden. Nach Sichtung, Sortierung und Säuberung durch das »Institut für historische Textilien« in Köln sind sie in Stoffbeutelchen mit den dazugehörigen Cedulae eingepackt worden und werden heute im Tabernakel des barocken Hochaltars aufbewahrt. (Dieser Tabernakel wird nicht mehr für die Aufbewahrung des Allerheiligsten benutzt, da seit den 1970er Jahren das alte Sakramentshaus dafür reaktiviert wurde.) Die beiden Beutelchen mit den oben erwähnten Reliquien habe ich durch einen Facharzt für Pathologie im Hinblick auf ihre mögliche Echtheit prüfen lassen; die Expertise von Kay Rieckhoff sowie ein Exemplar »Chroniken und Dokumente zur Geschichte der Zisterzienserabtei Marienfeld« habe ich beigefügt. Die Reliquien sollen im Sepulchrum, das sich im Altarblock direkt über den »Apostelsteinen« befindet, beigesetzt werden.

5. Bedeutung des Datums der Altarweihe
Die Altarweihe soll am 3. November stattfinden. Dieses Datum ist ein markanter Tag in der Gründungsgeschichte des Klosters Marienfeld.
a) Am 1. November 1186 kamen die ersten 12 Mönche mit Abt Eggehard, dem ersten Abt Marienfelds, aus dem Gründungskloster Hardehausen in dem provisorisch erbauten Kloster auf dem Gebiet des Wadenhart-Hofes, der dem Bischof von Münster gehört hatte, an. Am 3. November übergab der Bischof von Münster, Hermann II. von Katzenelnbogen, den Mönchen des neugegündeten Klosters die kleine Kapelle, die sich auf der Hofstelle befand, als provisorische Klosterkirche. Darüber wurde eine Urkunde ausgestellt (Chroniken und Dokumente, S. 179). Wahrscheinlich noch im gleichen Jahr wurde der Grundstein für die Klosterkirche und die Konventsgebäude gelegt.
b) Am 4. November 1222 wurde die neue Klosterkirche durch den Bischof von Münster, Dietrich III. von Isenberg, unter Assistenz des Bischofs von Osnabrück, Adolf von Tecklenburg, des Bischof von Minden, Konrad I. von Rüdenberg, und des Bischofs von Selburg (Nähe Riga), Bernhard II. zur Lippe, konsekriert. Am Vorabend wurden ein Teil der vorbereitenden Riten vollzogen.

Das Kirchweihfest feierte man seit dem Spätmittelalter am Sonntag nach dem 4. November; so ist es auch heute noch.

Wer mag, kann gerne vorbei kommen und sich den Altar live und in Farbe anschauen. Kommt vorbei – es lohnt sich.